Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerberatungsgesetz; Vorbildungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung; Freie Mitarbeiter bei Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften
Der -1 die Tätigkeit eines Rechtsreferendars als freier Mitarbeiter bei einem Steuerberater nicht als unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen angesehen. Sie konnte deshalb in dem entschiedenen Fall auf die für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung erforderliche berufspraktische Tätigkeit angerechnet werden.
Nach Auffassung der für Fragen des Steuerberatungsrechts zuständigen Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder steht diese Entscheidung des BFH im Widerspruch zur bisherigen Praxis und zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Bisher konnten nur Personen freie Mitarbeiter eines Steuerberaters oder einer Steuerberatungsgesellschaft sein, die selbst zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt waren. Andere Personen, wie Referendare oder Fachgehilfen, durften lediglich als Angestellte bei einem Steuerberater oder einer Steuerberatungsgesellschaft tätig sein. Die neuere Auffassung des BFH verstößt gegen diese Grundsätze.
Wenn, wie in dem vom BFH entschiedenen Fall eines Referendars, der "freie Mitarbeiter" in Wahrheit Angestellter ist, müssen die zuständigen Behörden gemä...