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Deutsch-indisches Doppelbesteuerungsabkommen; Rundschreiben der Republik Indien zu - der steuerlichen Behandlung der Einkünfte aus internationalem Schiffahrtsverkehr und - den anwendbaren Steuersätzen bei dem Abzug von Quellensteuern bei Lizenzgebühren und Vergütungen für technische Dienstleistungen
Das indische Finanzministerium, Department of Revenue, Central Board of Direct Taxes, hat mit den vorgenannten Rundschreiben Verfahrensvorschriften zur Behandlung der Einkünfte aus internationalem Schiffahrtsverkehr und zu den anwendbaren Steuersätzen bei dem Abzug von Quellensteuern für Lizenzgebühren und Vergütungen für technische Dienstleistungen im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen erlassen. Die indischen Verwaltungsvorschriften sind bei der Anwendung des deutsch-indischen Doppelbesteuerungsabkommens vom (BGBl. 1960 II S. 1829) in der Fassung des Änderungsprotokolls vom (BGBl. 1986 II S. 685) und dem derzeit noch nicht in Kraft getretenen Revisionsabkommen vom (BGBl. 1996 II S. 706) zu beachten. Der Wortlaut der Rundschreiben wird im folgenden abgedruckt:
1. Rundschreiben vom :
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FNo. 500/12/95-FTD Government of India Ministry of Finance (Department of Revenue) Central Board of Direct Taxes New Delhi, An alle Chief Commissioners of Income-tax |
Abzug von Quellensteuern nach Paragraph 195 des indischen Einkommensteuergesetzes von 1961 (Income-...