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ZFA Nr. 10 vom Seite 14

Wie wird eine Füllung richtig abgerechnet?

Dr. med. dent. Wolfgang Schellhaaß; Altleiningen

Vielleicht haben Sie in diesem Sommer die Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten begonnen. In der ersten Zeit ist es für Sie bestimmt noch mühsam, sich die vielen neuen Begriffe, Instrumente und Materialien, mit denen man täglich zu tun hat, zu merken. Mit der Abrechnung beschäftigen Sie sich normalerweise zu diesem frühen Zeitpunkt der Ausbildung noch nicht. Doch ich möchte Sie anregen, sich schon jetzt mit dem Bereich Abrechnung anzufreunden, denn bereits im Behandlungszimmer werden die Grundlagen für eine korrekte und vollständige Abrechnung – und damit für den wirtschaftlichen Erfolg einer Praxis – gelegt.

Die Beratungs-Nr. Ä1

In dem Abrechnungsbeitrag in der Septemberausgabe dieser Zeitschrift (vgl. ZFA 09/2020, S. 12 ff.) konnten Sie lesen, dass eine Behandlung meist entweder mit der BEMA-Nr. 01 oder mit der Ä1 beginnt. Die Nr. 01 steht für eine eingehende Untersuchung, die das gesamte Gebiss-, Mund- und Kiefersystem umfasst und sich nicht nur auf die eventuellen momentanen Beschwerden beschränkt.

Die 01 kann aber nur unter bestimmten Voraussetzungen berechnet werden: Eine erneute Berechnung ist erst wieder im nächsten Kalenderhalbjahr möglich, wobei zusätzlich zu...