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Arbeitshilfe - Stand: 20.02.2021

Beschäftigung im Privathaushalt – Muster

Jürgen E. Leske
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Beschäftigungsverhältnisse mit einem Lohn bis zu 450,00 EUR oder kurzfristige Beschäftigungen, die nur auf begrenzte Zeit angelegt sind (innerhalb eines Jahres auf drei Monate oder 70 Arbeitstage), nennt man Minijobs. Während der Pandemie 2020 gelten die Zeitgrenzen von 5 Monaten oder 115 Tagen in der Zeit vom bis . Die Beschäftigten erwerben Ansprüche auf das volle Leistungspaket der Rentenversicherung mit verhältnismäßig niedrigen Beiträgen. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, sich von der Teilnahme befreien zu lassen mit der Folge, dass dann der Arbeitnehmeranteil (3,9 % des Gehalts) nicht abgeführt wird.

Privathaushalte: Für sie gelten – auch steuerlich – besondere Regeln, die über die Minijob-Zentrale zu erfahren sind.

Die Maßgaben für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ändern sich immer einmal. Es sollte stets die aktuelle Rechtslage geprüft werden.

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