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Auslandssemester als Werbungskosten
Dem BFH zufolge müssen auch Ausgaben für den Verpflegungsmehraufwand und die Unterkunftskosten eines Auslandssemesters bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Darauf macht der Bund der Steuerzahler aufmerksam, der eine entsprechende Musterklage begleitet hat.
Sachverhalt: Die Klägerin nahm nach einer abgeschlossenen Ausbildung ein Studium auf, in dessen Verlauf sie zwei Auslandssemester absolvierte. Die Beteiligten stritten sich über die Aufwendungen für die dortige Unterkunft und für Verpflegungsmehraufwand im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.
Der Bund der Steuerzahler führt in seiner Pressemitteilung aus:
Nach Ansicht des ) bleibt in diesen Fällen die inländische Hochschule die erste Tätigkeitsstätte, sodass Ko...