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Abzugsteuer bei künstlerischen, sportlichen, artistischen oder ähnlichen Darbietungen gemäß § 50 a Abs. 4 EStG
Inhaltsübersicht
1. Allgemeines
1.1 Steuerpflicht nach dem EStG
1.2 Steuerabzug
1.3 Einschränkungen des Besteuerungsrechts aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
1.4 Einschränkungen des Besteuerungsrechts nach § 50 Abs. 7 EStG
2. Tatbestandsvoraussetzungen der abzugspflichtigen Einkünfte gemäß § 50 a Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 49 Abs. 1 EStG
2.1 Allgemeines
2.2 Gewerbliche Einkünfte aus Darbietungen (§ 50 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG)
2.2.1 Darbietung im Inland
2.2.2 Verwertung der Darbietung im Inland
2.2.3 Mit Darbietungen oder deren Verwertung zusammenhängende Leistungen
2.2.3.1 Ausrüstungsverträge, Werbeverträge und andere Leistungen
2.2.3.2 Nebenleistungen
2.3 Einkünfte aus der Ausübung oder Verwertung einer Tätigkeit als Künstler oder Berufssportler (§ 50 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 49 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 EStG)
2.4 Einkünfte aus Vergütungen für die Nutzung von Rechten (§ 50 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG)
2.5 Besteuerung bei verschiedenen hintereinander geschalteten beschränkt Steuerpflichtigen
2.6 Verhältnis zum Lohnsteuerabzug
3. Steuerabzug
3.1 Abzugsverpflichteter (§ 50 a Abs. 5 Satz 2 EStG)
3.2 Bemessungsgrun...