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Fremdüblichkeit von Lizenzzahlungen
Dänischer Oberster Gerichtshof, Urteil v. 25.6.2020 - BS-42036/2019-HJR „Adecco“
Im [i]Dänischer Oberster Gerichtshof, Urteil v. 25.6.2020 - BS-42036/2019-HJR unter http://go.nwb.de/e2v3beinem kürzlich entschiedenen Rechtsstreit hatte eine defizitäre, dänische Konzerngesellschaft erfolgreich gegen die seitens der dänischen Steuerbehörde nicht gewährte Abzugsfähigkeit von Lizenzzahlungen und die angebliche Unverwertbarkeit ihrer Verrechnungspreisdokumentation geklagt. Eine dänische Tochtergesellschaft hatte eine Lizenz für die Nutzung einer Marke und den Zugang zum globalen Kundenstamm an ein verbundenes Schweizer Unternehmen gezahlt. Der Fall reiht sich ein in eine Reihe kontrovers diskutierter Verrechnungspreisfälle, in denen der dänische Oberste Gerichtshof das Urteil der Vorinstanzen und die Ermessensentscheidungen der dänischen Steuerbehörden aufgehoben hat. Dieser Beitrag fasst das Urteil zusammen und leitet Praxisimplikationen für deutsche Steuerpflichtige ab.
Die dänischen Steuerbehörden scheitern abermals vor dem dänischen Obersten Gerichtshof in einem Verrechnungspreisfall.
Die betrachteten Aspekte Beweislast, Nutzen aus immateriellen Werten und Akzeptanz von Benchmarkstudien werden auch in deutschen Betriebsprüfungen oft aufgegriffen und sind daher für deutsche Steuerpflichtige von hoher Relevanz.
Das Urteil zeigt, dass die Verwerfung von Benchmarkingergebnissen vor einer hohen Hürde steht. Die Gründe dafür sind gut darzulegen.