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Immaterielle Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter in der Handels- und Steuerbilanz
Bei immateriellen Vermögensgegenständen/Wirtschaftsgütern handelt es sich um unkörperliche, risikobehaftete Positionen des Betriebsvermögens, die in der Regel schwer greifbar sind.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Abgrenzung und Begrifflichkeiten
[i]Frank/Utz,, infoCenter, NWB FAAAB-14465 Zu den immateriellen Vermögensgegenständen/Wirtschaftsgütern gehören insbesondere geistige bzw. rein wirtschaftliche Werte oder Rechte, nicht aber z. B. andere immaterielle Werte wie Forderungen und Beteiligungen.
Bilanzielle Behandlung
[i]ZugangsbewertungImmaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind nach § 5 Abs. 2 EStG steuerlich nur dann zu aktivieren, wenn diese entgeltlich erworben wurden. Immaterielle Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens sind dagegen unabhängig davon, ob sie hergestellt oder im Zuge eines entgeltlichen Erwerbs angeschafft wurden, mit den Herstellungs- oder Anschaffungskosten zu bilanzieren. Selbst hergestellte immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können hingegen in der Steuerbilanz nicht aktiviert werden. Der mit der Herstellung verbundene Aufwand ist als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe zu behandeln. Damit überschreibt die Sonderregelung des § 5 Abs. 2 EStG die handelsrechtliche Regelung zur Bilan...