Gesetzgebung | Neuregelungen im Oktober 2020 (Bundesregierung)
Die Bundesregierung informiert über
Neuregelungen, die ab Oktober in Kraft getreten sind. Eine wichtige Änderung
betrifft die Meldepflicht von auffälligen Immobilientransaktion im Zusammenhang
mit Geldwäsche.
Corona
Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten
Jeder, der aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Diese kann vorzeitig beendet werden, wenn man ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachweisen kann. Innerhalb von zehn Tagen nach Einreise ist jetzt ein solcher Test für Rückkehrende aus Risikogebieten kostenfrei.
Soziale Einrichtungen weiter unterstützen
Vielen sozialen und fürsorgerischen Einrichtungen wie Behindertenwerkstätten, Anbietern von beruflichen Eingliederungsmaßnahmen oder Integrationskursen hat die Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten starke finanzielle Einbußen gebracht. Die Bundesregierung leistet seit Ende März Unterstützung. Die entsprechenden Regelungen gelten nun weiter bis Ende des Jahres.
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird verlängert
Die bislang bis befristete Regelung wird bis zum verlängert. Dies gilt nur für Unternehmen, die überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.
Finanzen
Geldwäsche bekämpfen
Im Immobiliensektor gibt es besondere Geldwäscherisiken. Das geht aus der Nationalen Risikoanalyse 2019 hervor. Nun gilt für Personen in steuer- und rechtsberatenden Berufen eine Meldepflicht, wenn Immobiliengeschäfte auch nur leicht unter dem Verdacht der Geldwäsche stehen (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 1.9.2020).
Energie
Strommarkt: Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet
Die sog. Kapazitätsreserve garantiert die Sicherheit der Stromversorgung für den Fall, dass es aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse einmal nicht zur Deckung von Angebot und Nachfrage kommen sollte. Das gelingt, indem technisch geeignete Reservekraftwerke und Lasten vorgehalten werden.
Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
OAAAH-60274