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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 355/14

Streitig ist im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) die Versicherungspflicht der Beigeladenen zu 1) in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, in der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung in ihrer Tätigkeit als Operations(OP)-Fachschwester für die Klägerin in der Zeit vom 1.9.2011 bis 31.1.2012.

Fundstelle(n):
UAAAH-60139

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 06.04.2016 - L 8 R 355/14

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