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Zur Steuerfreiheit mitverpachteter Betriebsvorrichtungen nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG
Das Niedersächsische FG hatte darüber zu entscheiden, ob bei der Verpachtung von Putenställen mit Betriebsvorrichtungen (Futteranlagen bzw. Lüftungs- und Heizungsanlagen sowie speziellen Beleuchtungseinrichtungen für die Putenzucht) eine einheitliche umsatzsteuerbefreite Leistung i. S. von § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG vorliegt oder eine Aufteilung des Pachtzinses in umsatzsteuerfreie und -pflichtige Leistungselemente zu erfolgen hat ( (nicht rechtskräftig).
I. Amtlicher Leitsatz
Die Umsatzsteuerpflicht der Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG gilt nicht, wenn Einrichtungsgegenstände mitverpachtet werden, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der jeweiligen Immobilien zwingend erforderlich sind und diese erst betriebs- und benutzungsfähig machen.
II. Sachverhalt
Der Kläger erzielte in den Streitjahren 2010 bis 2015 Umsätze aus der Verpachtung von Stallgebäuden nebst Betriebsvorrichtungen zur Putenzucht.
Bei den Betriebsvorrichtungen handelt es sich um speziell auf die Stallungsgebäude abgestimmte Vorrichtungen zur Fütterung der Puten inklusive Futtersilos, Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie Ausleuchtungsanlagen.
Dabei war die Ausleuc...