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Vorsteuerabzug und Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung bei Umsatzsteuerbetrug
Nach wie vor stellt der Umsatzsteuerbetrug ein sehr großes Problem in der Umsatzsteuer dar. In einer aktuellen Entscheidung hat der BFH ausgeführt, unter welchen Bedingungen der Vorsteuerabzug bei einem Betrug ausgeschlossen ist. Außerdem nimmt er dazu Stellung, wann die Nichtabfrage einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu einer Sorgfaltspflichtverletzung führen kann.
I. Leitsätze
Hat das Finanzamt nicht dargetan, dass ein Steuerbetrug begangen worden ist, kommt eine Versagung des Vorsteuerabzugs nach der sog. Missbrauchs-Rechtsprechung des EuGH nicht in Betracht.
Die Nichtabfrage der USt-IdNr. des Empfängers zeitnah zur ersten innergemeinschaftlichen Lieferung und darauffolgend in regelmäßigen Abständen während der laufenden Lieferbeziehung kann nach den Umständen des Einzelfalls eine Sorgfaltspflichtverletzung darstellen, die den Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG ausschließt.
Wird die Abfragemöglichkeit nach § 18e UStG sorgfaltspflichtwidrig nicht wahrgenommen, ergibt sich aus sachlichen Billigkeitsgründen kein über § 6a Abs. 4 UStG hinausgehender Vertrauensschutz.
II. Sachverhalt
Die Entscheidung des XI. Senats des betrifft mehrere Sachverhaltskomplexe, die prinzipiell unabhäng...