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GK Nr. 10 vom Seite 2

Das Lieferkettengesetz – Standards für ein nachhaltiges Wirtschaften

Dipl.-Hdl. Lars Wächter; Kassel

Nachdem in den letzten Jahren einige europäische Länder Gesetze zur Sicherstellung nachhaltigen Wirtschaftens und entsprechender Standards (z. B. Verbot von Kinderarbeit) verabschiedet haben, zieht nun auch Deutschland nach. Noch in der laufenden Legislaturperiode, also spätestens bis Sommer 2021, soll ein Gesetz verabschiedet werden, das die Einhaltung von Menschenrechten sowie ökologischen und sozialen Mindeststandards entlang globaler Lieferketten sicherstellt. Dies betrifft daher auch den Groß- und Außenhandel.

Nachhaltige Entwicklung

Das geplante Lieferkettengesetz, wie es umgangssprachlich genannt wird, wird rechtlich verbindliche Regelungen umfassen, die den ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung tragen und die mit dem Begriff der Nachhaltigkeit (engl. Sustainability) bzw. nachhaltigen Entwicklung (engl. Sustainable Development) charakterisiert werden können.

Der Begriff der Nachhaltigkeit wurde schon im 18. Jahrhundert verwendet. Damals war er ein „Prinzip in der Forstwirtschaft, wonach nur so viel Holz geschlagen werden darf, wie durch planmäßige Aufforstung wieder nachwachsen kann.“ Auch heute versteht man unter Nachhaltigkeit in erster Lin...