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BFH 28.02.1990 I R 205/85

Einkommensteuer; | Bestehenbleiben betrieblicher Verbindlichkeiten nach Betriebsaufgabe (§ 24 EStG)

Im Rahmen der Beurteilung der Frage, daß in Höhe des Wegfalls betrieblicher Verbindlichkeiten nach Betriebsbeendigung nachträgliche Einnahmen i.S. des § 24 Nr.2 EStG entstehen, stellt der fest, daß eine nach Grund und/oder Höhe ,,ungewisse'' Verbindlichkeit des Betriebsvermögens nach Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs grds. mindestens bis zu dem Zeitpunkt notwendiges Betriebsvermögen bleibt, in dem sie zu einer nach Grund und Höhe gewissen Verbindlichkeit wird.

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