Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages bei
Grundstücksunternehmen
Leitsatz
Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages bei einer Grundstücks-KG wird durch § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 a GewStG auch hinsichtlich
der von einem nicht gewerbesteuerpflichtigen Kommanditisten als Sondervergütungen bezogenen Darlehenszinsen ausgeschlossen.
Eine Einschränkung des Geltungsbereichs des § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 a GewStG im Wege der teleologischen Reduktion auf gewerbesteuerpflichtige
Gesellschafter widerspräche dem mit dem JStG 2009 zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 8 Nr. 9 DStRE 2021 S. 421 Nr. 7 EFG 2020 S. 1692 Nr. 22 EStB 2021 S. 45 Nr. 1 GmbH-StB 2021 S. 25 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 41/2020 S. 3014 CAAAH-59887
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 03.09.2020 - 9 K 3300/18 G,F
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