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Strafbarkeit der Cum/Ex-Gestaltungen im Steuerrecht
Anmerkungen zum
Die in den Medien als Cum/Ex-Geschäfte bekannt gewordenen steuerlichen Gestaltungen werden seit Jahren kontrovers diskutiert. Insbesondere werden die Frage der Abgrenzung von legaler und legitimer Steuergestaltung sowie die Grenzen der Rechtsgestaltungen erörtert. Während sich dies bisher auf einer rein wissenschaftlichen und rechtspolitischen Ebene abspielte, gibt es nunmehr ein erstes Urteil zur Strafbarkeit von Cum/Ex-Gestaltungen, nachdem das FG Köln bereits mit Urteil v. - 2 K 2672/17 ( NWB ZAAAH-40784), veröffentlicht am , eine klare Aussage zur steuerlichen Nichtanerkennung bei beschränkt Steuerpflichtigen getätigt hatte. Diese Rechtsprechung setzt das Urteil des Hessischen ( NWB DAAAG-41198) zur Berechtigung eines unbeschränkt Steuerpflichtigen konsequent fort. In beiden Entscheidungen wurde die Berechtigung zur zweimaligen Erstattung der Kapitalertragsteuer versagt. Während das Urteil des Hessischen FG jedoch rechtskräftig wurde, wurde gegen das Urteil des FG Köln Revision eingelegt (Az. beim BFH: VIII R 5/20). Nunmehr wurde mit Urteil v. - 62 KLs 1/19 die strafrechtliche Verantwortlichkeit erstmals durch das ...