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Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus nach § 10e EStG
Bezug:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich in Ergänzung zu dem (BStBl 1990 I S. 626) zur Anwendung des § 10e EStG wie folgt Stellung:
I. Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus nach § 10e Abs. 1 bis 5 EStG
Abgrenzung von Grundstücks- und Geldschenkung
(1) Hat der Eigentümer Geld geschenkt erhalten und damit eine Wohnung im Sinne des § 10e EStG angeschafft oder hergestellt, hat er die Anschaffungs- oder Herstellungskosten getragen (vgl. Abs. 5 des Bezugsschreibens). Dies gilt nicht im Falle einer mittelbaren Grundstücksschenkung. Eine mittelbare Grundstücksschenkung liegt vor, wenn im voraus eine klare und eindeutige Schenkungsabrede dahingehend getroffen ist, daß der Gegenstand der Schenkung ein ganz bestimmtes Grundstück und nicht etwa ein Geldbetrag sein soll (vgl. BStBl 1992 II S. 67; zur Abgrenzung zwischen Grundstücks- und Geldschenkung vgl. auch die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom , BStBl 1989 I S. 443).