Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliche Behandlung von Gold-Zertifikaten auf dem Prüfstand
BMF sieht Neuregelung als Maßnahme zur Gestaltungsbekämpfung und Sicherung des Steueraufkommens
Das BMF hatte im Juli einen Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Stand: , nachfolgend: „JStG-E 2020“) veröffentlicht. Darin beabsichtigte es u. a. eine Verschärfung bei sogenannten Sachinvestments, die von Kapitalanlegern in der Praxis im Wesentlichen in Form von Gold-Inhaberschuldverschreibungen erworben und gehalten werden. Es begründete diese geplante Reform als Maßnahme zur Gestaltungsbekämpfung und Sicherung des Steueraufkommens (JStG-E 2020 S. 63). Im aktuellen Regierungsentwurf (Stand: ) wurde die Neuregelung wieder gestrichen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und analysiert und bewertet die vom BMF geplante Neuregelung für Kapitalanleger, die im späteren Gesetzgebungsverfahren womöglich wieder Eingang finden wird.
Mit der Neufassung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG wollte das BMF die bisherige Rechtslage und ständige BFH-Rechtsprechung zu XETRA-Gold überschreiben.
Kapitalanleger mit langfristigem Anlagehorizont bzw. Kapitalanleger, die von ihrem Anspruch auf Einlösung in Goldbestände Gebrauch machen wollen, müssen das Gesetzgebungsverfahren verfolgen und ggf. vor Ablauf des Jahres 2020 hande...