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Steuerrecht | Unentgeltlicher Erwerb eines Gebäudes nach § 6 Abs. 3 EStG in Abbruchabsicht
Die Grundsätze zur steuerlichen Behandlung von Abbruchkosten beim Erwerb eines Gebäudes in Abbruchabsicht gelten auch beim unentgeltlichen Erwerb eines (Teil-) Betriebs oder Mitunternehmeranteils nach § 6 Abs. 3 EStG, wenn hierzu ein bebautes Grundstück gehört. Der Restwert des Gebäudes und die Abbruchkosten gehören daher zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes, wenn eine Abbruchabsicht im Zeitpunkt der Übertragung des Betriebs bzw. Mitunternehmeranteils (einschließlich Sonderbetriebsvermögen) bestand.
Zum [i] § 6 Abs. 3 EStG sieht keine umfassende steuerliche Rechtsnachfolge vor unentgeltlichen Erwerb gehört auch die vorweggenommene Erbfolge bezüglich eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils nach § 6 Abs. 3 EStG: Zwar ermöglicht § 6 Abs. 3 EStG nicht nur die Buchwertfortführung, sondern auch den Eintritt des Kindes in die betriebsbezogene Rechtsstellung des übertragenden...