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Online-Nachricht - Mittwoch, 30.09.2020

Zurechnung von Zinsen bei deutscher Muttergesellschaft nach Zinsverzicht gegenüber ausländischer Tochtergesellschaft

Verzichtet eine deutsche Muttergesellschaft auf Darlehenszinsen gegenüber ihrer ausländischen Tochtergesellschaft, können die entgangenen Zinseinnahmen dem Einkommen der Muttergesellschaft hinzugerechnet werden. Bei einer Hinzurechnung nach Grundsätzen des Außensteuerrechts hat die Muttergesellschaft innerhalb der EU aber die Möglichkeit, die Hinzurechnung dadurch zu vermeiden, dass sie wirtschaftliche Gründe für den Verzicht erbringt.

Hintergrund: Der Gesetzgeber will Gewinnverschiebungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften vermeiden, erst recht, wenn der Gewinn in das – ggf. niedrig besteuerte – Ausland verschoben wird. Werden Einkünfte eines Unternehmers aus einer Geschäftsbeziehung mit einer nahestehenden Person bzw. Gesellschaft dadurch gemindert, dass er ...