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FG Köln Urteil v. - 5 K 2225/18

Gesetze: EStG § 21 Abs 1 Satz 1 Nr 1

Werbungskosten

Kosten einer Badrenovierung als WK bei Einkünften aus VuV

Leitsatz

Die Absicht, einen Totalüberschuss zu erzielen, kann als sog. innere Tatsache nur anhand äußerer Merkmale beurteilt werden. Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen oder Fehlen der Absicht geschlossen werden. Entscheidend ist, ob die Vermietungstätigkeit bei objektiver Betrachtung einen Totalüberschuss erwarten lässt.

Fundstelle(n):
DStRE 2021 S. 243 Nr. 4
KÖSDI 2020 S. 22019 Nr. 12
PAAAH-59391

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FG Köln, Urteil v. 12.02.2020 - 5 K 2225/18

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