Corona | Überbrückungshilfe: Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers (IDW)
Die Überbrückungshilfe wird in den
Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen
abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Wie schon das bisherige wird auch das
neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und
bearbeitet. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen
"prüfenden Dritten" (Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater
oder Rechtsanwalt). Das IDW hat in seinem Fachlichen Hinweis vom
Art und
Umfang der vom Wirtschaftsprüfer im Rahmen dieses Auftrags vorzunehmenden
Handlungen beschrieben und eine Beispielformulierung für eine Bescheinigung
nach berufsüblichen Grundsätzen gegeben.
Hintergrund: In diesem Fachlichen Hinweis wurde bisher auch ausgeführt, dass es vorteilhaft sein kann, die Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers bei der Bewilligungsstelle mit hochzuladen. Zwischenzeitlich bat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), künftig vom Hochladen der Bescheinigung abzusehen.
Das IDW führt nun aus:
Das IDW hat das BMWi über die vom prüfenden Dritten vorzunehmenden Handlungen informiert, wie sie in der Beispielbescheinigung beschrieben sind. Daher dient die Beispielbescheinigung weiterhin als Unterstützung für die Berichterstattung des Wirtschaftsprüfers gegenüber seinem Auftraggeber und ggf. weiteren Adressaten und ist der Öffentlichkeit zugänglich.
Zum "Fachlichen Hinweis" des IDW und der darin enthaltenen Beispielbescheinigung gelangen Sie hier.
Quelle: IDW online, Mitteilung v. (JT)
Fundstelle(n):
EAAAH-59386