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Überblick über die steuerliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen
Berücksichtigung von Verlusten aus dem Ausfall von Darlehen nach §§ 17 und 20 EStG
[i]Deutschländer, Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 17 EStG, Grundlagen, NWB JAAAG-42489 Die steuerliche Behandlung von Aufwendungen eines Gesellschafters aus einer zugunsten der Gesellschaft geleisteten Finanzierungshilfe hat sich infolge des Grundsatzurteils des (BStBl 2019 II S. 208) geändert. Mit dieser Entscheidung hat sich der BFH zur Berücksichtigung des Ausfalls von Gesellschafterdarlehen und Inanspruchnahme des Gesellschafters aus zugunsten der Kapitalgesellschaft eingegangenen Bürgschaften als nachträgliche Anschaffungskosten bei § 17 EStG in der ab 2009 geltenden Rechtslage geäußert und klargestellt, dass die Grundlage der bisherigen Rechtsprechung mit der Aufhebung des sog. Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG weggefallen ist und infolgedessen neue Rechtsprechungsgrundsätze entwickelt werden müssen. Der Gesetzgeber reagierte darauf mit Einfügung von § 17 Abs. 2a EStG im Rahmen des sog. JStG 2019. Darüber hinaus hat er als Reaktion auf die weitere Rechtsprechung des BFH im Anwendungsbereich des § 20 EStG eine zeitlich gestreckte Verlustnutzung in § 20 Abs. 6 EStG eingeführt. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Steuerfolgen bei Ausfall von (Gesellschafter-)Darlehen und bestehenden Abgrenzungsfragen.