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Aktuelle berufsaufsichtliche Maßnahmen der APAS
Zum hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihre Bekanntmachungen nach § 69 WPO aktualisiert fortgeschrieben. Darin hat die APAS die Erteilung einer weiteren Rüge mit Geldbuße i. H. von 3.000 € neu aufgenommen. Damit ahndete die APAS unzureichende Prüfungshandlungen zur Annahme der Unternehmensfortführung (bedeutsames Prüfungsrisiko) sowie zur Segmentberichterstattung, die fehlerhafte Darstellung der Prüfung des Abhängigkeitsberichts im Prüfungsbericht und die Nichtbeanstandung einer fehlerhaften Risikoberichterstattung im Lagebericht sowie im Konzernlagebericht.
Die Bekanntmachung der APAS vom ist abrufbar unter http://go.nwb.de/fzjg1.