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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 07 | Elektronische Kassen: Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung mit TSE sofort absetzbar

Aus Vereinfachungsgründen wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn die Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung bestehender Kassen oder Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) und die Kosten für die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Eine gute Nachricht für alle Mandanten mit elektronischen Kassensystemen gibt es aus dem Bundesfinanzministerium, was die steuerliche Behandlung der Kosten angeht für eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung und eine einheitliche digitale Schnittstelle.

Aus Vereinfachungsgründen wird es von der Verwaltung nicht beanstandet, wenn die Kosten sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das gilt sowohl für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung bestehender Kassen oder Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung als auch für die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems.

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