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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 23 | Kindergeld: Keine ärztliche Bescheinigung über Ende der Erkrankung während Ausbildung erforderlich

Eine krankheitsbedingte Unterbrechung der Berufsausbildung ist für den Anspruch auf Kindergeld grundsätzlich unschädlich. Dem liegt nach einem aktuellen Urteil des FG Münster der Gedanke zugrunde, dass ein erkranktes, aber ausbildungswilliges Kind ebenso berücksichtigt werden muss wie ein Kind, das sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht. Ein Nachweis über das voraussichtliche Ende der Erkrankung ist dabei nicht erforderlich. Es kommt allein auf die tatsächlichen Umstände an.

Auch zum Kindergeld haben wir einen schwebenden Prozess ausgewählt. Hintergrund ist, dass die Familienkassen bei der Erkrankung eines Kindes während seiner Berufsausbildung die Zahlung von Kindergeld verweigern, wenn das voraussichtliche Ende der Erkrankung nicht durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird.

Das FG Münster hat dies zurückgewiesen. Eine krankheitsbedingte Unterbrechung der Berufsausbildung sei für den Anspruch auf Kindergeld grundsätzlich unschädlich. Dem liege der Gedanke zugrunde, dass ein ausbildungswilliges Kind, das aus objektiven Gründen an Ausbildungsmaßnahmen gehindert sei, ebenso berücksichtigt werden müsse wie ein Kind, das sich ernsthaf...

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