Einkommensteuer | Steuerliche Vorteile für Home-Office vorgeschlagen (FinMin)
Hessens und Bayerns Finanzminister möchten steuerliche Vorteile für die Arbeit im Home-Office ausweiten und vereinfachen. Eine entsprechende Initiative soll in Kürze in den Finanzausschuss des Bundesrates eingebracht werden. Hierauf weist das Hessische Ministerium der Finanzen hin.
Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:
Der Vorschlag lautet: „Wer im Home-Office arbeitet, soll für jeden vollen Tag einen Pauschalbetrag von 5 Euro, maximal 600 Euro im Jahr als Werbungskosten abziehen können.“
Um die Pauschale zu erhalten, muss nach den Plänen der Finanzminister der Arbeitsplatz in der Wohnung keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum gearbeitet wird, macht dafür keinen Unterschied.
„Arbeitnehmer, die grundsätzlich sowohl die Voraussetzungen für die neue Pauschale als auch für den aktuell geltenden Abzug für ein Arbeitszimmer erfüllen, haben damit letztlich ein Wahlrecht“, so die beiden Finanzminister.
Quelle: FinMin Hessen, Pressemitteilung v. (RD)
Fundstelle(n):
UAAAH-58870