Gesetzgebung | Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht (BMJV)
Der Entwurf regelt die Verlängerung der Geltung der zunächst bis zum beschränkten Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis zum . Damit wird Unternehmen betroffener Rechtsformen sowie Vereinen und Stiftungen weiterhin ermöglicht, auch bei Fortbestehen der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen Beschlussfassungen vornehmen zu können.
Hintergrund: Die bisherigen Erleichterungen umfassten für die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) und die Europäische Gesellschaft (SE) die Ermöglichung der Online-Teilnahme an der Hauptversammlung auch ohne Satzungsermächtigung, die Möglichkeit einer präsenzlosen Hauptversammlung mit eingeschränkten Anfechtungsmöglichkeiten, die Möglichkeit der Verkürzung der Einberufungsfrist auf 21 Tage, die Ermächtigung des Vorstands Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn auch ohne Satzungsregelung vorzunehmen, sowie die Ermöglichung der Durchführung der Hauptversammlung innerhalb des Geschäftsjahres.
Der Referentenentwurf einer Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sieht eine Verlängerung der Erleichterungen bis vor.
Der vollständige Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMJV veröffentlicht.
Quelle: BMJV online (JT)
Fundstelle(n):
NWB PAAAH-58863