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BBK 19/2020 S. 910

Buchführung | Bundesländer halten an Nichtbeanstandung bei elektronischen Kassen fest

Die Bundesländer halten an ihrer Nichtbeanstandungsregelung bezüglich der Verwendung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bei elektronischen Kassen fest: Danach wird es nicht beanstandet, wenn Unternehmer bis zum keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) bei elektronischen Kassen verwenden, sofern sie die TSE bis zum oder (je nach Bundesland) bestellt haben.

Die [i]Länder reagieren auf aktuelles BMF-Schreiben Bundesländer widersprechen damit dem aktuellen , in dem das BMF eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung über den hinaus ablehnt.

Hinweis:

Das [i]Tischtuch zwischen Bund und Ländern ist zerschnitten BMF hatte in seinem Schreiben vom wiederum den Ländern widersprochen. Während das BMF sein Schreiben vom ...

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