Verwirkung eines Kindergeld-Rückforderungsanspruchs
inländischer Wohnsitz eines in einem ausländischem Internat untergebrachten Kindes
Verlängerung der Festsetzungsfrist wegen leichtfertiger Steuerverkürzung
Leitsatz
1. Das Zeitmoment genügt für die Annahme der Verwirkung eines Rückforderungsanspruchs grundsätzlich nicht (vgl. , BFH/NV 2005 S. 153). Hinzukommen müssen besondere Umstände, die die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs
als illoyale Rechtsausübung erscheinen lassen.
2. Die Rechtsprechung des BFH, dass Kinder, die sich zum Zwecke der Ausbildung für mehrere Jahre ins Ausland begeben, ihren
Wohnsitz in der Wohnung der Eltern regemäßig beibehalten, wenn sie diese Wohnung zumindest überwiegend in der ausbildungsfreien
Zeit nutzen (, BStBl 2015 II S. 655), ist nicht anwendbar, wenn sich in den ersten zweieinhalb
Jahren nach Einreise in die Türkei das Kind insgesamt nur rund 10 Wochen in den Sommerferien eines Jahr im Inland aufgehalten
hat.
3. Ist davon auszugehen, dass dem kindergeldbeziehenden Elternteil nicht ohne Weiteres bewusst war, dass der Internatsaufenthalt
des Kindes in der Türkei zur Aufgabe des inländischen Wohnsitzes und dem Wegfall der Kindergeldberechtigung führen kann, so
stellt die in der Folge unterbliebene Mitteilung des Wegzugs des Kindes an die Familienkasse keine erhebliche Sorgfaltspflichtverletzung
dar, die den Vorwurf eines leichtfertigen Handelns begründen kann.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.