EuGH-Vorlage zur Frage, ob die mit Wirkung ab August 2019 durch § 62 Abs. 1a EStG eingeführte Nichtgewährung von deutschem
Kindergeld an nicht erwerbstätige Angehörige eines anderen Mitgliedstaats in den ersten drei Monaten ab Begründung eines Wohnsitzes
oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland gegen das unionsrechtliche Gleichbehandlungsgebot des Art. 4 VO (EG) 883/2004 verstößt
Leitsatz
Dem EuGH wird nach Art. 267 des AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Sind Art. 24 RL 2004/38/EG und Art. 4 VO (EG) Nr. 883/2004 dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen,
nach der ein Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats, der im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt begründet
und nicht nachweist, dass er inländische Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit
oder aus nichtselbständiger Arbeit hat, für die ersten drei Monate ab Begründung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts
keinen Anspruch auf Familienleistungen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. j in Verbindung mit Art. 1 Buchst. z VO (EG) Nr.
883/2004 hat, während ein Staatsangehöriger des betreffenden Mitgliedstaats, der sich in der gleichen Situation befindet,
ohne den Nachweis inländischer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit oder
aus nichtselbständiger Arbeit einen Anspruch auf Familienleistungen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. j VO (EG) Nr. 883/2004
in Verbindung mit Art. 1 Buchst. z VO (EG) Nr. 883/2004 hat?
Fundstelle(n): IStR 2020 S. 799 Nr. 20 PIStB 2021 S. 236 Nr. 9 LAAAH-58766
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FG Bremen, Beschluss v. 20.08.2020 - 2 K 99/20 (1)
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