Gewinnermittlungswahlrechts nach § 4 Abs. 3 EStG bei nach
ausländischem Recht erstellter Bilanz
Leitsatz
Eine Bilanzierungspflicht nach ausländischem Recht bzw. die demgemäß tatsächlich erstellte ausländische Bilanz entfalten
eine Sperrwirkung hinsichtlich des Gewinnermittlungswahlrechts nach § 4 Abs. 3 EStG, so dass die Einkünfte aus dem von der
inzwischen gelöschten Personengesellschaft luxemburgischen Rechts betriebene Handels nicht durch Einnahme-Überschussrechnung
ermittelt werden dürfen.
Eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG scheidet aus, wenn die Auslandsgesellschaft im Ausland aufgrund einer bestehenden
Rechtspflicht oder freiwillig Bücher führt und Abschlüsse aufstellt.
Maßgeblich ist dazu auf die Gewinnermittlung der Gesellschaft abzustellen, unbeachtlich ist, ob die Mitunternehmer ihren
Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt haben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EStB 2021 S. 44 Nr. 1 XAAAH-58749
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 30.08.2017 - 7 K 1095/15
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