Gesetzgebung | Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (BMJV)
Der Bundestag hat am den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Entwurf eines Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes in 2./3. Lesung beschlossen.
Das beschlossene Gesetz enthält folgende Eckpunkte:
Der grundsätzliche Anspruch sowohl von Wohnungseigentümern als auch Mietern auf den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss auf eigene Kosten.
Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Dabei werden Wohnungseigentümer zugleich vor unverhältnismäßigen Kosten geschützt.
Die Organisation der Verwaltung wird effizienter. Zugleich wird der Verwaltungsbeirat als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter gestärkt.
Die Qualität der Verwaltung wird erhöht, indem den Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern die Möglichkeit geben wird, die Verwaltung einem zertifizierten Verwalter zu übertragen, der seine Sachkunde in einer Prüfung vor der IHK nachgewiesen hat.
Die Online-Teilnahme an Versammlungen kann gestattet werden.
Das Streitpotential in der Gemeinschaft soll reduziert werden, indem streitträchtige Vorschriften klarer gefasst werden. Lässt sich ein Streit nicht vermeiden, soll eine Änderung der gerichtlichen Verfahrensvorschriften eine effiziente Streitbeilegung fördern.
Der vollständige Gesetzesentwurf ist auf der Homepage des Bundestages veröffentlicht.
Quelle: BMJV Newsletter v. , Bundestag online (JT)
Fundstelle(n):
NWB ZAAAH-58705