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Umsatzsteuerliche Fragen bei der Errichtung von Gebäuden auf fremdem Boden
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt beim Bauen auf fremdem Boden folgendes:
A. Vorbemerkung
Bauen auf fremdem Boden liegt vor, wenn der Besteller einer Baumaßnahme auf dem nicht in seinem oder nicht in seinem alleinigen Eigentum stehenden Grundstück ein Bauwerk errichtet. Unter Bauwerk sind Gebäude, Gebäudeteile und Baumaßnahmen wie Um-, Aus- oder Einbauten an einem bestehenden Gebäude zu verstehen. Voraussetzung ist, dass der Besteller nicht Vermittler im umsatzsteuerlichen Sinne ist. Für die Frage des Leistungsaustausches, der Steuerbefreiung und des Vorsteuerabzugs ist zu prüfen, ob eine Leistung des bauausführenden Unternehmers an den Besteller, gegebenenfalls eine weitere Leistung des Bestellers an den Grundstückseigentümer oder eine unmittelbare Leistung des bauausführenden Unternehmers an den Grundstückseigentümer vorliegt.
B. Umsätze an den Besteller
Wird auf einem Grundstück ein Bauwerk errichtet, so ist Leistungsempfänger einer Werklieferung (§ 3 Abs. 4 UStG) derjenige, dem die Verfügungsmacht daran verschafft worden ist. Dabei kommt es nicht darauf an, wer bürgerlich-rechtlicher oder wirtscha...BStBl 1980 II S. 279BStBl 1985 II S. 21