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Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Änderung der Unternehmensform (UmwStG 1977); hier: Zweifels- und Auslegungsfragen zum Ersten bis Fünften, Achten und Zehnten Teil des UmwStG 1977
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zu den zum UmwStG 1977 (Ersten bis Fünften, Achten und Zehnten Teil) aufgetretenen Zweifels- und Auslegungsfragen folgendes:
I. Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Anwendungsbereich der Vorschriften des Zweiten bis Fünften Teils
1
(1) Die Vorschriften der §§2 bis 19 UmwStG sind in allen Fällen anzuwenden, in denen das Vermögen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, einer unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerbs- oder Wirtschaftsgenossenschaft oder eines unbeschränkt steuerpflichtigen Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit durch Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen übergeht. Im einzelnen handelt es sich um folgende Fälle des Vermögensübergangs durch Gesamtrechtsnachfolge:
a) Verschmelzung
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AG AUF AG (§§ 339 bis 353 AktG) AG auf KGaA (§ 354 AktG) AG auf GmbH (§ 33 KapErhG) KGaA auf AG (§ 354 AktG) KGAA AUF KGaA (§ 354 AktG) KGaA auf... |