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BMF - S 2242 BStBl 1984 I 461
Originärer Geschäftswert bei Betriebsaufgabe durch Verpachtung und späterer Veräußerung des verpachteten Unternehmens
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Mit Urteil vom - VIII R 21/77 - (BStBl II 1982 S. 456) hat der Bundesfinanzhof seine Entscheidung vom - VIII R 158/73 - (BStBl II 1979 S. 99) bestätigt, daß bei der Ermittlung des Aufgabegewinns nach erklärter Betriebsaufgabe anläßlich der Verpachtung des Gewerbebetriebs ein originärer Geschäftswert nicht anzusetzen sei. Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird an der gegenteiligen Auffassung (vgl. -, BStBl 1979 I S. 116, und die entsprechenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder) nicht mehr festgehalten. Auf Leitsatz 2 des (a.a.O.), wonach bei Veräußerung des verpachteten Unternehmens und Erzielung eines Erlöses für den Geschäftswert dieser Erlös eine gewerbliche Einnahme ist, wird hingewiesen. |