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Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
Pragmatische Parlamentsinitiative oder planmäßige Umsetzung von EU-Recht?
In der gegenwärtigen Corona-Krise hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen veranlasst, den Entwurf eines Gesetzes zur insolvenzrechtlichen Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (sog. „COVID-19-Insolvenzfolgen-Abmilderungsgesetz“) mit BT-Drucks. 19/18681 v. dem Deutschen Bundestag vorzulegen. Dieser Gesetzesentwurf beruht zum großen Teil wortgleich auf einem Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens v. . Eine aktuelle Verfolgung des Gesetzgebungsverfahrens bleibt insbesondere hinsichtlich einer zeitlichen Anwendbarkeit angezeigt, wobei der BMJV-RefE am nun auch zwischenzeitig zu einem BMJV-Regierungsentwurf (BMJV-RegE) erstarkt ist.
I. Hintergrund
Art. 1 des Mantelgesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht v. (BGBl 2020 I S. 569) enthält ein weiteres Gesetz: das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (sog. „COVInsAG“). Die in diesem Gesetz enthaltenen insolvenzrechtlichen Neuregelungen sollen durch den Ansatz der Fraktion Bü...