Gesetzgebung | Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung (Bundesregierung)
Das Bundeskabinett hat sich in seiner Sitzung am unter anderem mit der Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung befasst. Der beschlossene Entwurf der Verordnung führt eine Mitteilungspflicht über Corona-bedingte Hilfeleistungen des Bundes und der Länder ein.
Hintergrund: Im Zusammenhang mit der Corona-Krise werden vielen Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen erheblich betroffen sind, von Bund und Ländern Unterstützungsleistungen gewährt (u. a. Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen für KMU). Bei diesen Leistungen handelt es sich um steuerpflichtige Betriebseinnahmen, deren Besteuerung sicherzustellen ist. Das bislang papiergebundene Mitteilungsverfahren nach der Mitteilungsverordnung ist mittelfristig auf ein zeitgemäßes elektronisches Verfahren umzustellen.
Die Änderung der Mitteilungsverordnung umfasst:
Zum einen werden die öffentlichen Stellen, die die vorgenannten Subventionen oder ähnliche Förderungsmaßnahmen bewilligen, zur Mitteilung dieser Zahlungen an die Finanzverwaltung nach Maßgabe des § 93c AO nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle verpflichtet.
Zum anderen wird bestimmt, dass die Mitteilungen von den mitteilungspflichtigen Stellen ab 2025 nach Maßgabe des § 93c AO nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln sind. Zudem werden die Finanzbehörden künftig in die Lage versetzt, die steuerliche Erfassung von Zahlungen aus öffentlichen Kassen in den von den Rechnungshöfen erkannten Fällen wirksamer als bisher zu gewährleisten.
Quelle: Bundesregierung online Drucksache 518/20 (JT)
Fundstelle(n):
XAAAH-58321