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Einkommensteuer | Kindergeldanspruch bei Unterbrechung des Freiwilligen Sozialen Jahres wegen Krankheit
Das entschieden, dass die Unterbrechung des Freiwilligen Sozialen Jahres wegen Krankheit nicht zum Verlust des Kindergeldanspruchs führt.
Die Tochter des Klägers begann nach ihrem Schulabschluss ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ). Allerdings litt sie bereits in der Schulzeit an Bulimie und Anorexie. Ihr Gesundheitszustand verschlechterte sich, sodass sie das FSJ kündigte und sich in stationäre Behandlung begab. Danach absolvierte sie bei einem anderen Träger ein FSJ. Die Familienkasse hob die Kindergeldfestsetzung auf, da das Kind das FSJ abgebrochen hatte. Der Kläger sah hierin nur eine krankheitsbedingte Ausbildungsunterbrechung. Das Hessische FG entschied zugunsten des Klägers. Für das Gericht...