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BMF - S 2170 BStBl 1982 I 589

Zuordnung von Vorführwagen bei Kraftfahrzeughändlern zum Umlaufvermögen oder zum Anlagevermögen


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 Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom  (BStBl 1982
 Teil II S. 344) entschieden, daß Vorführwagen eines
 Kraftfahrzeughändlers als Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
 auszuweisen sind.
 
 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten
 Finanzbehörden der Länder wird auf Grund dieser Entscheidung nicht
 mehr an der in den o.a. Schreiben vertretenen Auffassung festgehalten.
 

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BMF v. 15.06.1982 - S 2170

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