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FG Nürnberg 26.09.1989 II 149/86

Umsatzsteuer; | Vorsteuerabzug bei Ankauf von Zahngold (§ 15 UStG)

Nach dem rkr. (EFG 1990, 131) kann ein Zahnarzt die ihm anläßlich des Ankaufs von Zahngold in Rechnung gestellte USt auch dann als Vorsteuer abziehen, wenn bereits ein Bestand an Zahngold vorhanden war, der den Praxisbedarf für drei Jahre abdeckte. Die ertragsteuerliche Behandlung des Goldes als Privatvermögen ist für die umsatzsteuerrechtliche Einordnung des Leistungsbezugs für das Unternehmen nicht maßgebend.

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