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Besteuerung der Mitunternehmer von Personengesellschaften - Mitunternehmererlass
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zu einzelnen Rechtsfragen der Besteuerung der Mitunternehmer von Personengesellschaften wie folgt Stellung:
I. Allgemeines
1 Der Bundesfinanzhof hat in jüngerer Zeit in einer Reihe von Urteilen zu Rechtsfragen der Besteuerung der Mitunternehmer von Personengesellschaften Stellung genommen, insbesondere zu Fragen der Abgrenzung der in den Betriebsvermögensvergleich einzubeziehenden Wirtschaftsgüter (vgl. z. B. die BStBl 1975 II S. 580, vom – BStBl 1975 II S. 804, vom – BStBl 1976 II S. 180, vom – BStBl 1977 II S. 150) sowie zur steuerrechtlichen Beurteilung von Rechtsgeschäften zwischen Gesellschaft und Gesellschafter (vgl. z. B. die BStBl 1976 II S. 744, vom – BStBl 1976 II S. 748, vom – BStBl 1977 II S. 145, vom – BStBl 1977 II S. 415). Diese Entscheidungen und die ihnen zugrunde liegenden Erwägungen geben Veranlassung, die in den genannten Bereichen geltenden Rechtsgrundsätze zusammenfassend darzustellen.
2 Für die Entscheidung ist in Zweifelsfällen von Bedeutung, daß nicht die Personengesellschaft als solche, sondern die Gesellschafter mit ihren Gewinnanteilen der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterliegen. Der Gesellschafter ...