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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfreiheit für mitverpachtete Betriebsvorrichtungen
Die Mitverpachtung von Betriebsvorrichtungen kann trotz der in § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG angeordneten Umsatzsteuerpflicht umsatzsteuerfrei sein, wenn die Mitverpachtung der Betriebsvorrichtungen eine Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Grundstücksverpachtung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG ist. Dies ist der Fall, wenn die Betriebsvorrichtungen für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Immobilie zwingend erforderlich sind und diese betriebsbereit und benutzbar machen.
Diese [i]Betriebsvorrichtungen dienten der Nutzung als Putenstall Voraussetzungen lagen im Streitfall vor: Der Kläger hatte Stallgebäude zur Putenzucht vermietet. Dies umfasste auch Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie Fütterungsvorrichtungen. Nach dem FG dienten diese Anlagen den Vorrichtungen der vertragsgemäßen Nutzung des Putenstalls. Die Vermietung des Stalls und die Mitvermietung der Betriebsvorrichtungen stellten...