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Finanzgericht Hamburg  Beschluss v. - 4 K 67/18

Gesetze: AO § 236 Abs. 1 ; ZK Art. 241 ; UZK Art. 116 Abs. 6

EuGH-Vorlage: Verzinsung von erstatteten Einfuhrabgaben

Leitsatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Auslegung von Handlungen der Organe der Union im Wege der Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist ein Verstoß gegen das Unionsrecht als Voraussetzung des vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickelten unionsrechtlichen Zinsanspruchs auch gegeben, wenn eine mitgliedstaatliche Behörde eine Abgabe unter Verletzung rechtsgültiger Vorschriften des Unionsrechts festsetzt und ein mitgliedstaatliches Gericht diesen Verstoß gegen das Unionsrecht feststellt?

Tenor:

I. Das Verfahren wird bis zur Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgesetzt.

II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Auslegung von Handlungen der Organe der Union im Wege der Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist ein Verstoß gegen das Unionsrecht als Voraussetzung des vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickelten unionsrechtlichen Zinsanspruchs auch gegeben, wenn eine mitgliedstaatliche Behörde eine Abgabe unter Verletzung rechtsgültiger Vorschriften des Unionsrechts festsetzt und ein mitgliedstaatliches Gericht diesen Verstoß gegen das Unionsrecht feststellt?

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IStR 2020 S. 977 Nr. 24
KÖSDI 2020 S. 22012 Nr. 12
YAAAH-57969

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg , Beschluss v. 01.09.2020 - 4 K 67/18

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