Verfahrensrecht | FAQ zum Austausch von Steuergestaltungen DAC 6 (BZSt)
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat Antworten auf die häufigsten technischen Fragen zu dem automatischen Informationsaustausch von Steuergestaltungen (CobrA/DAC6) veröffentlicht.
U. a. werden folgende Fragen zur elektronischen Datenübermittlung beantwortet:
Kann eine bereits vorhandene BZSt-Nummer zur Meldung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen genutzt werden?
Die BZSt-Nummer beginnt mit BZ5, ich möchte aber den XML-Web-Upload im BOP bzw. der Massendatenschnittstelle ELMA nutzen. Was ist zu beachten?
Können mehrere BZSt-Nummern beantragt werden?
Meldungen für mehrere Gesellschaften (z.B. Mutter-/ Tochtergesellschaft): Muss für jede Gesellschaft eine eigene BZSt-Nummer beantragt werden?
Muss dem Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt werden, dass keine Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen vorliegt?
Besteht eine Möglichkeit zur Beifügung von Unterlagen oder Erläuterungen außerhalb der eigentlichen DAC6 Meldung oder ist eine solche Funktionalität in Planung?
Zu den Fragen und Antworten des BZSt gelangen Sie hier.
Quelle: BZSt online, Meldung v. (JT)
Fundstelle(n):
AAAAH-57925