Corona | Überbrückungshilfe verlängert (BStBK)
Am hat der Koalitionsausschuss beschlossen, die Laufzeit des Überbrückungshilfen-Programms für kleine und mittelständische Betriebe bis zum zu verlängern. Es wird in zwei Programmteile bezüglich der Fördermonate unterschieden.
Die BStBK und das BMWi führen aus:
Der erste Programmteil für die Fördermonate Juni bis August 2020 wird nach Kenntnis der BStBK unverändert weitergeführt; die Anträge sind bis spätestens zu stellen. Es ist nicht möglich, nach dem rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.
Für den zweiten Programmteil, der die Fördermonate September bis Dezember 2020 umfasst, wird voraussichtlich eine Antragstellung ab Oktober möglich sein.
Im Interview auf nwb.de schildert Steuerberaterin Nadine Niewald aus Reken, wie sich die Corona-Überbrückungshilfe auf ihre Kanzlei auswirkt. Zum Interview gelangen Sie hier.
Quelle: BStBK online, FAQ Überbrückungshilfen, BMWi online (JT)
Fundstelle(n):
NWB IAAAH-57824