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LSG Hamburg Urteil v. - L 3 VE 1/14

Streitig ist die Gewährung von Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) an die Klägerin wegen einer Verschlimmerung der gemischten Angst- und depressiven Störung bzw. dem Eintreten einer posttraumatischen Belastungsstörung durch die Ereignisse von 2005/2006.

Fundstelle(n):
XAAAH-57738

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Hamburg, Urteil v. 17.12.2019 - L 3 VE 1/14

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