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Berichtigung eines Steuerbescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit bei Unklarheit über die Entstehung der Fehlerursache
Ist ein Steuerbescheid zugunsten des Steuerpflichtigen fehlerhaft, darf ihn das Finanzamt nicht wegen einer offenbaren Unrichtigkeit zuungunsten des Steuerpflichtigen berichtigen, wenn unklar ist, ob der Sachbearbeiter einen sog. mechanischen Fehler begangen hat, der eine Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit zulassen würde, oder ob der Sachbearbeiter eine unzureichende Sachverhaltsermittlung angestellt hat, die eine Berichtigung ausschließen würde.
Hintergrund: Ein fehlerhafter Steuerbescheid, der offenbar unrichtig ist, kann zugunsten oder zuungunsten des Steuerpflichtigen berichtigt werden. Offenbare Unrichtigkeiten sind insbesondere Schreib- und Rechenfehler, z. B. ein Zahlendreher oder ein Übersehen einer Angabe. Inhaltliche Fehler, die auf einer fehlerhaften...