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Steuerrecht | Wert einer GmbH-Beteiligung mit disquotalen Stimm- und Gewinnbezugsrechten
Eine GmbH-Beteiligung, deren Stimm- und Gewinnbezugsrechte disquotal niedrig ausgestaltet sind, ist im Rahmen der Spendenregelung des § 10b EStG mit einem niedrigeren gemeinen Wert zu bewerten. Das disquotal ausgestaltete Stimm- und Gewinnbezugsrecht ist ein Umstand, der nach § 9 Abs. 2 Satz 2 BewG bei der Bewertung zu berücksichtigen ist.
Im Streitfall hatte der Kläger eine 89%ige GmbH-Beteiligung an eine gemeinnützige Stiftung verschenkt und diese Spende mit dem anteiligen gemeinen Wert der gesamten Beteiligung bewertet. Dem widersprach das FG, weil die geschenkte Beteiligung nur ein Stimm- sowie Gewinnbezugsrecht von 1 % statt 89 % hatte.
Die [i]Disquotale Ausgestaltung ist kein persönlicher Umstand i. S. von § 9 Abs. 2 BewG disquotale Ausgestaltung des Stimm- und Gewinnbezugsrechts war kein persönlicher Umstand, der nach § 9 Abs. 2 BewG nicht hätte berücksichtigt werden dürfen. Denn das niedr...