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FG München Urteil v. - 7 K 137/18 EFG 2020 S. 1705 Nr. 22

Gesetze: KStG § 8b Abs. 2, KStG § 8b Abs. 3 S. 3, KStG § 8b Abs. 3 S. 4

Volle Steuerpflicht einer Schadensersatzleistung zum Ausgleich der Wertminderung einer Beteiligung, die eine nicht abzugsfähige Teilwertabschreibung verursacht hat

Leitsatz

Eine Kapitalgesellschaft, die eine Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft hält und die diese Beteiligung wegen eines gesunkenen Teilwerts abschreibt, wobei sie die Abschreibung nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG nicht gewinnmindernd berücksichtigen kann, muss eine Schadensersatzleistung, die sie von einem Dritten aufgrund eines Vergleichsvertrags erhält, weil der Dritte den Wertverlust der Beteiligung verursacht hat, dennoch in voller Höhe versteuern. Die Schadensersatzleistung kann wirtschaftlich nicht als erfolgsneutrale Kapitalrückzahlung gewertet werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 19/2020 S. 915
DStR 2021 S. 10 Nr. 10
DStRE 2021 S. 411 Nr. 7
DStZ 2020 S. 813 Nr. 21
EFG 2020 S. 1705 Nr. 22
GmbH-StB 2021 S. 24 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 16/2021 S. 1145
KAAAH-57589

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FG München, Urteil v. 22.06.2020 - 7 K 137/18

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